Das kommt leider vor. Bitte sprechen Sie auf den Anrufbeantworter oder schreiben mir eine Email. Normalerweise erhalten Sie dann innerhalb von 24 Stunden einen Rückruf oder eine Rückantwort.
Bitte reichen Sie den Tagesordnungspunkt frühzeitig bei mir per Email ein. Dieser wird dann auf der nächsten Eigentümerversammlung berücksichtigt.
Ob es bestimmte Vorschriften für die Vertretung in der Eigentümerversammlung gibt, finden Sie in ihrer Gemeinschaftsordnung oder Teilungserklärung. Im Normalfall kann Sie ein anderer Eigentümer oder auch die Verwaltung vertreten. Eine Stimmrechtsvollmacht können Sie ganz einfach per Email senden, diese ist nur in Textform nötig. Bei einigen Objekten kann es vorkommen, dass die Verwaltung nur eine weisungsgebundene Stimmrechtsvollmacht annimmt. Dann müssen Sie genau darlegen wie die Vertretung für Sie abstimmen soll.
Probieren Sie die Hausverwaltung oder den Hausmeister telefonisch zu erreichen. Sollten Sie niemanden erreichen, können Sie sich direkt an die betreuende Heizungsfirma wenden. Die Adresse finden Sie auf dem schwarzen Brett im Hausflur.
Bitte informieren Sie die Hausverwaltung oder den Hausmeister umgehend.
Bitte schreiben Sie eine Email welche Unterlagen Sie benötigen